21.08.2009 - Heisst Informa jetzt IfgA?
Anleger der Suedwest Finanz Vermittlung AGs erhielten juengst wieder Anschreiben aus Dortmund, doch diesmal nicht von der Informa, sondern von dem sogenannten Institut fuer geschaedigte Anleger (folgend IfgA) mit Sitz in Dortmund. E-Mail-Adresse (informa-D@t-online.de) und verantwortliche Personen, namentlich der Inhaber der Informa, Herr Detlef Betzer, lassen vermuten, dass hier die Informa nur in einem neuen Kleid erscheint.
Zur Erinnerung: Das LG Ellwangen hatte mit Urteil vom 08.12.2008 (AZ 2 O 91/07) einer in Dortmund ansaessigen Anwaltskanzlei sowie dem Inhaber der Informa, Herrn Detlef Betzer, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro verboten, ueber Mitarbeiter der Informa an Anleger der drei Suedwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften unaufgefordert in jeglicher Form sowie Art und Weise heranzutreten und Anlegern den Ausstieg aus der Gesellschaft oder die Pruefung von Schadensersatzanspruechen empfehlen zu lassen. Das Urteil gegen Herr Betzer ist mittlerweile rechtskraeftig.
Als Reaktion auf das aktuelle Anschreiben und zum Interessenschutz unserer Anleger wurden bereits folgende Schritte gegen das IfgA eingeleitet:
- Ueberpruefung durch Rechtsabteilung
- Anzeige bei der Datenschutzbehoerde
- Unterlassungsaufforderung
Sollten Sie ebenfalls von dem sogenannten Institut fuer geschaedigte Anleger angeschrieben worden sein, oder sollten Sie noch angeschrieben werden, dann informieren Sie uns bitte. Kontaktieren Sie den Kundenservice der Suedwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften.
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Anleger der Suedwest Finanz Vermittlung AGs erhielten juengst wieder Anschreiben aus Dortmund, doch diesmal nicht von der Informa, sondern von dem sogenannten Institut fuer geschaedigte Anleger (folgend IfgA) mit Sitz in Dortmund. E-Mail-Adresse (informa-D@t-online.de) und verantwortliche Personen, namentlich der Inhaber der Informa, Herr Detlef Betzer, lassen vermuten, dass hier die Informa nur in einem neuen Kleid erscheint.
Zur Erinnerung: Das LG Ellwangen hatte mit Urteil vom 08.12.2008 (AZ 2 O 91/07) einer in Dortmund ansaessigen Anwaltskanzlei sowie dem Inhaber der Informa, Herrn Detlef Betzer, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro verboten, ueber Mitarbeiter der Informa an Anleger der drei Suedwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften unaufgefordert in jeglicher Form sowie Art und Weise heranzutreten und Anlegern den Ausstieg aus der Gesellschaft oder die Pruefung von Schadensersatzanspruechen empfehlen zu lassen. Das Urteil gegen Herr Betzer ist mittlerweile rechtskraeftig.
Als Reaktion auf das aktuelle Anschreiben und zum Interessenschutz unserer Anleger wurden bereits folgende Schritte gegen das IfgA eingeleitet:
- Ueberpruefung durch Rechtsabteilung
- Anzeige bei der Datenschutzbehoerde
- Unterlassungsaufforderung
Sollten Sie ebenfalls von dem sogenannten Institut fuer geschaedigte Anleger angeschrieben worden sein, oder sollten Sie noch angeschrieben werden, dann informieren Sie uns bitte. Kontaktieren Sie den Kundenservice der Suedwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften.
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